Welche Fonds werden mit VL gefördert?
Nicht alle Fonds sind VL-Fonds, d.h. erfüllen die Voraussetzungen für die Arbeitnehmersparzulage. Grundsätzlich sind nur Aktienfonds auch
VL-Fonds. Der Staat erlaubt VL-Anlagen mit 20% Förderung für verschiedene Beteiligungsformen, beispielsweise als Sparbeiträge über
Aktienwertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen an Unternehmen - die Betonung liegt auf Beteiligungen, d.h. keine festverzinslichen
Geldmakt- oder Rentenpapiere. Während Vermögensbeteiligungen, meist die Anlage im eigenen (Groß-)Betrieb des Unternehmers beinhalten,
bietet das Vermögensbildungsgesetz die Anlage des Vermögens über bestimmte Sparformen außerhalb des eigenen Betriebes an und dazu gehören
auch Aktienfonds.
Aus diesem Grunde gibt es keine VL-Fonds als Renten- oder Geldmarktfonds. Neben Aktienfonds können beispielsweise auch
Dachfonds gefördert werden. Fördervoraussetzung für diese Investmentfonds ist, dass der Wert der Aktien und stillen Beteiligungen in dem
Investmentfonds die Grenze von
60 Prozent nicht unterschreitet.
Im Internet unter
www.vl-fondsvergleich.de finden Sie eine Liste der bei der
InveXtra erhältlichen VL-Fonds.